Reiterparadies Cuxhaven
Die vielfältige Landschaft vor und hinter dem Deich bietet optimale Bedingungen für Reiter und Pferd. Auf zahlreichen Pony- und Reiterhöfen besteht die Möglichkeit, den Reitsport zu erlernen. Wer den Urlaub mit seinem eigenen Pferd verbringen möchte, findet hier Unterkünfte mit Gastboxen vor. Herrliche Ausritte in das Watt, in den Wernerwald oder in die Cuxhavener Küstenheide bieten Ihnen ideale Gelegenheiten, dem Alltagsstress zu entfliehen.
Die Reitkarte zeigt Ihnen unterschiedlichste Möglichkeiten auf, unsere herrliche Landschaft auf speziell dafür vorgesehenen Reitwegen zu entdecken. Dieses einmalige Reitgebiet direkt an der Nordsee erfordert allerdings einen großen Pflegeaufwand. Damit wir das attraktive Reitwegenetz weiterhin gestalten und erhalten können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Erwerben Sie deshalb eine Vignette (Erkennungsnummer für das Pferd), bevor Sie unser Reitwegenetz nutzen.
Die Reitvignetten gibt es in folgenden Staffelungen:
- 3-Tagesreitvignette 5,00 €
- 2-Wochenreitvignette 15,00 €
- Jahresreitvignette 75,00 €
Weitere Informationen zu Ausgabestellen, Tierärzten, Hufschmieden, Reiterhöfen und noch vieles mehr erhalten Sie in dem Prospekt Reiten.
Erlauben Sie uns abschließend noch einige Hinweise:
- Nehmen Sie bitte im gegenseitigen Interesse Rücksicht auf andere Reiter, Fußgänger und Radfahren.
- Bei der Anreise mit Pferden benutzen Sie bitte die öffentlichen Parkplätze.
- Auch für Reiter gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf Fuß und Radwegen ist das Reiten verboten.
- Bitte reiten Sie nur auf den dafür vorgesehenen Reitwegen, um Schäden in Natur und Landschaft zu vermeiden.
- Am Badestrand und in dem 500 m breiten vorgelagerten Wattstreifen ist das Reiten verboten.
- Beim Einritt in das Sahlenburger Watt benutzen Sie bitte nur die beiden hierfür vorgesehenen Zugänge (Wattwagenauffahrt Hans-Claußen-Str. und Einritt vor dem Wernerwald).
- Nehmen Sie bitte entlang der Prickenwege Rücksicht auf Wattwanderer und Wattwagen und beachten Sie auf jeden Fall die Ebbe- und Flutzeiten.
- Das Reiten im Vignettengebiet erfolgt im Rahmen des Betretensrechtes der §§ 23 - 30 des NWaldG in der jeweils gültigen Fassung auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Grundeigentümer für Schäden besteht nicht, es sei denn dem Betreffenden ist Vorsatz nachzuweisen.
- Ein Verstoß kann zum Gebietsverbot führen.
- Durch eine starke Verschlickung des Watts im Bereich des Duhner Anwachs (s. Reitkarte) besteht die Gefahr des Einsinkens. Bitte meiden Sie unbedingt diesen Bereich.
- Bitte beachten Sie, dass das Watt und die Lage und Wassertiefe der Priele sich ständig verändern. Bevor Sie einen Reitausflug ins Watt starten, sollten Sie sich daher ausführlich informieren.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr rücksichtsvolles Verhalten und Ihr Verständnis!